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Ausweitung der Notbetreuung – Update vom 21.3.20

Für Berufstätige in Schlüsselpositionen gilt ab Montag, dass die Notbetreuung in Schulen auch unabhängig der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils in Anspruch genommen werden darf, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist und alle anderen Lösungen ausgeschlossen sind. (Beispiele siehe im vorhergehenden Artikel.)

Außerdem kann die Notbetreuung von unentbehrlichen Berufsgruppen neuerdings ebenfalls am Wochenende und in den Ferien (mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag) sowie Montag-Donnerstag von 8 – 16 Uhr und Freitag von 8 – 15 Uhr bei nachgewiesenen Bedarf angefragt werden, auch wenn das Kind bisher nicht in der OGS war.

Bei Bedarf melden Sie sich bitte unbedingt bis Sonntagnachmittag unter der bereits genannten stetig abgerufenen Mailadresse 114066@schule.nrw.de, unter Angabe des Berufs sowie der genauen Tage und Uhrzeiten.

Dankeschön an alle, die in unentbehrlichen Berufen täglich im Einsatz sind!

Hinweis: Als Anregungen für die sinnvolle Beschäftigung zu Hause, vor allem Bewegung für die Kinder, finden Sie rechts neben den Arbeitsplänen eine Ideen-Seite auf unserer Homepage.