«

»

Update zur Schulschließung vom 15.3.20

Vom Ministerium wurde festgelegt, dass Schulen bis zum 19. 4. 20 grundsätzlich geschlossen bleiben müssen und nur in absoluten Ausnahmefällen zeitweise eine Notbetreuung in Anspruch genommen werden darf.

Arbeitspläne

Die JU-Lehrerinnen erstellen Arbeitspläne, die bereits ausgeteilt wurden oder ab Montag hier einzusehen sind. Daran sollen die Kinder nach Möglichkeit während der Schulschließung bis zu den Osterferien arbeiten.

Wer darf sein Kind zur Notbetreuung schicken und wer nicht?

Ausnahmefälle liegen nur dann vor, wenn BEIDE folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

1. Beide Elternteile (soweit nicht alleinerziehend)  des Schulkindes arbeiten in einem Bereich, der als notwendig für die Öffentlichkeit anerkannt ist:

-  Aufrechterhaltung des öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Polizei, Feuerwehr…)

-  Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung

-  Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens (ÖPNV, Lebensmittelversorgung…)

2. Eine private Betreuung des Schulkindes ist unmöglich.

Wenn Ihr Kind durch keine andere Person betreut werden kann und Sie in den genannten Bereichen arbeiten, melden Sie Ihren Betreuungsbedarf bitte unbedingt am Montag zwischen 8 und 12 Uhr in unserem Sekretariat an (02238 – 965490). Außerdem müssen Sie sich bitte schriftlich von Ihrem  Arbeitgeber bzw. Dienstvorgesetzten bestätigen lassen, an welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit Sie während der Schulzeit (8-12 Uhr bzw. Ganztagskinder 8-16 Uhr) an Ihrem Arbeitsplatz unentbehrlich sind. Legen Sie diese Bescheinigung bitte per Mail (s.u.) vor.

 

Übergangsregelung für  Dienstag, 17.3.

Falls Sie diesen Tag noch unbedingt brauchen, um die weitere Betreuung Ihres Kindes zu regeln, können Sie Ihr Kind freiwillig in eigener Verantwortung am Dienstag noch schicken. Zur besseren Planung bitten wir diesen Betreuungsbedarf  auch am Montag von 8-12 Uhr anzumelden.

 

Meldung von bestätigten Erkrankungen an Covid-19

Sollte bei einem Schulkind unserer Schule eine Erkrankung an Covid-19 ärztlich festgestellt werden, muss dies umgehend der Schule gemeldet werden, auch wenn es nicht die Notbetreuung besucht, da die Erstkontakte 14 Tage zurück verfolgt werden müssen. Nutzen Sie hierzu bitte nicht den Anrufbeantworter der Schule, da er derzeitig nicht abgehört wird, sondern schreiben Sie eine Mail an die Schulleitung.

 

Kontakt in dringenden Fällen

Wenn Sie die Schule aus dringenden Gründen während der Schulschließung bis zum 3.4. erreichen müssen, nutzen Sie nach Montag bitte folgende Email-Adresse:  114066(ät)schule.nrw.de

 

Wiederaufnahme des Unterrichts

Bitte verfolgen Sie in den Medien und auf dieser Homepage, ob der Unterricht der Schulen am 20.4. wieder aufgenommen wird.